1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Bedingungen regeln vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen alle Verkäufe, die von der Firma Mollificio Modenese S.r.l. durchgeführt werden. Eventuelle Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn sie Bestellungen oder anderen Dokumenten beigefügt sind, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich von der Firma Mollificio Modenese akzeptiert.
2. Abweichungen und Prioritäten der Dokumente
Eventuelle Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen mehreren Dokumenten (z.B. Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung) haben in folgender Reihenfolge Vorrang: Auftragsbestätigung der Firma Mollificio Modenese, Angebot der Firma Mollificio Modenese, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Teilweise Gültigkeit
Sollte eine beliebige Klausel dieser Bedingungen für ungültig oder unwirksam erklärt werden, behalten die verbleibenden Klauseln vollständige Gültigkeit.
4. Sprache
Die Referenzsprache ist Italienisch. Im Falle von Übersetzungen ist der italienische Text maßgeblich.
5. Vertragsbildung
Der Vertrag gilt als mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch die Firma Mollificio Modenese, auch per E-Mail, oder mit dem Beginn der Ausführung (z.B. Produktion oder Versand) abgeschlossen. Eventuelle Bestellungen sind bis zur Bestätigung durch die Firma Mollificio Modenese nicht bindend.
6. Stornierung oder Änderung von Bestellungen
Bestellungen können ohne die schriftliche Zustimmung der Firma Mollificio Modenese nicht storniert oder geändert werden. Im Falle einer einseitigen Stornierung durch den Kunden behalten wir uns vor, die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
7. Gegenstand und Qualität
7.1. Lieferungen nach Zeichnung
Erfolgt die Lieferung nach Zeichnung des Kunden, wird die Übereinstimmung mit den Angaben der genehmigten technischen Zeichnung überprüft. Der Kunde ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Zeichnung verantwortlich. Bei Fehlen spezifischer Angaben gelten die allgemein im Sektor angewendeten Akzeptanzkriterien. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für etwaige Mängel, Fehler oder Auslassungen in den bereitgestellten Dokumenten sowie für etwaige Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum Dritter. Die Firma Mollificio Modenese haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Verwendung der Produkte resultieren, die gemäß diesen Angaben hergestellt wurden. In Ermangelung von technischen Spezifikationen, die vom Kunden bereitgestellt werden, wendet der Verkäufer die in der Branche üblicherweise verwendeten Produktionstoleranzen an. Eventuelle Toleranzanforderungen müssen schriftlich zum Zeitpunkt der Bestellung mitgeteilt und ausdrücklich von der Firma Mollificio Modenese akzeptiert werden. Der Kunde erkennt an, dass minimale Abweichungen innerhalb der Toleranzgrenzen keinen Mangel des Produkts darstellen und kein Recht auf Beanstandungen oder Warenrücknahme geben.
7.2. Standard-Lieferungen
Im Falle von Standardprodukten im Katalog oder die durch einen Code identifiziert werden, wird die Konformität in Bezug auf die in unserer Dokumentation angegebenen technischen Spezifikationen (Datenblätter, Zertifikate oder anderes verfügbares Informationsmaterial zum Zeitpunkt des Verkaufs) bewertet. Solche Spezifikationen werden auf Anfrage bereitgestellt.
8.Lieferung
8.1. Verkäufe in Italien
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware FCA – unser Werk (Incoterms 2020). Die Lieferung gilt als pünktlich, wenn die Ware am Datum, das in unserer Auftragsbestätigung angegeben ist, dem Frachtführer übergeben wurde. Die Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware an den Frachtführer übergeben. Eventuelle Vertragsstrafen müssen schriftlich vereinbart werden.
8.2. Verkäufe ins Ausland
Für internationale Verkäufe, sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung CPT – Standort des Kunden (Incoterms 2020). Die Lieferung gilt als ordnungsgemäß ausgeführt, wenn die Ware an dem in der Auftragsbestätigung angegeben Datum dem ersten Frachtführer übergeben wurde. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Frachtführer übergeben wird. Die Transportkosten bis zum Sitz des Kunden sind, sofern nicht anders angegeben, inbegriffen.
9. Preise und Zahlungen
Die Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer, für FCA oder CPT gelieferte Ware, wie oben angegeben, vorbehaltlich plötzlicher Erhöhungen der Rohstoffkosten, die im Voraus nicht absehbar sind und deren Quantifizierung wir uns vorbehalten. Die Zahlungen erfolgen gemäß den in der Rechnung angegebenen Bedingungen. Im Falle einer Verspätung fallen Verzugszinsen gemäß dem ital. gesetzesvertretenden Dekret Nr. 231/2002 an. Wir behalten uns vor, Lieferungen im Falle einer Nichtzahlung auszusetzen.
10. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Preises unseres.
11. Garantie und Reklamationen
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel oder Nichtübereinstimmungen innerhalb von 8 Tagen zu melden. Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz oder die Reparatur der defekten Ware. Weitere Haftungen für direkte oder indirekte Schäden sind ausgeschlossen. Eventuelle Reklamationen über Serienfehler müssen dokumentiert werden. Die Garantie hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab dem Kauf.
12. Höhere Gewalt
Die Firma Mollificio Modenese haftet nicht für ihre Verspätungen bei der Ausführung und/oder für ihre Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn sie nachweisen kann, dass diese Verspätung und/oder Nichterfüllung ausschließlich auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, wobei unerwartete, unabwendbare Ereignisse gemeint sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegen, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Hurrikane, Erdrutsche, Lawinen, Bodenerosionen, Pandemien, Epidemien und, allgemeiner gefasst, jede Art von Naturkatastrophe, Unterbrechungen und/oder Ausfälle im Transport, Unruhen, Guerillakriege, Bürgerkriege, Tumulte, Raubüberfälle, verspätete oder nicht erfolgte Lieferungen von Rohstoffen und Materialien durch die Lieferanten, Streiks, auch betriebliche, und, allgemeiner gefasst, jede Art von öffentlicher Unordnung, die zu einer Unterbrechung oder Aussetzung der Geschäftstätigkeit führt (nachfolgend die „Ursachen höherer Gewalt“).
Beim Eintreten einer Höheren Gewalt wird die Firma Mollificio Modenese von jeglicher Verantwortung für diese Verzögerung und/oder Nichterfüllung allein im Rahmen und für den Zeitraum entbunden, in dem diese höhere Gewalt andauert. Die Partei, die die Existenz einer Höheren Gewalt geltend machen möchte, muss innerhalb von 3 (drei) Tagen die andere Partei entweder durch Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail darüber informieren, wobei die Art der höheren Gewalt angegeben werden muss. Falls der höheren Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat jede Partei das Recht, diesen Vertrag ohne jegliche Haftung zu kündigen. In jedem Fall ist die Haftung der Firma Mollificio Modenese auf den Wert der beanstandeten Lieferung beschränkt.
13. Haftungsausschluss
Die Firma Mollificio Modenese übernimmt keine Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden, materieller oder immaterieller Art, die aus unsachgemäßer, nicht konformer oder nicht genehmigter Verwendung der gelieferten Produkte resultieren. In keinem Fall kann die Firma Mollificio Modenese für Produktionsverluste, entgangene Gewinne, Folgeschäden oder Schadensersatzansprüche Dritter verantwortlich gemacht werden. Die Verantwortung der Firma Mollificio Modenese, sofern festgestellt, ist in jedem Fall auf den Wert der beanstandeten Lieferung beschränkt. Es gilt als vereinbart, dass der Kunde verpflichtet ist, die Eignung des Produkts für den vorgesehenen Gebrauch vor dem Einbau zu überprüfen.
14. Geistiges Eigentum
Die Zeichnungen, Dokumente und technischen Spezifikationen sind Eigentum der Parteien und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde garantiert, dass die Nutzung seiner Zeichnungen keine Rechte Dritter verletzt.
15. Vertraulichkeit
Alle technischen, geschäftlichen oder produktiven Informationen, die ausgetauscht werden, bleiben vertraulich und dürfen vorbehaltlich gesetzlicher Pflichten nicht ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
16. Anwendbares Gesetz
16.1. Verkäufe in Italien
Für alle Verkäufe an Kunden mit Sitz in Italien unterliegt der Vertrag dem italienischen Recht.
16.2. Verkäufe ins Ausland
Auch für den Verkauf an Kunden mit Sitz im Ausland unterliegt der Vertrag dem italienischen Recht. Die italienische Version dieser Bedingungen ist der einzige rechtlich verbindliche Text; etwaige Übersetzungen in andere Sprachen werden nur zu Informationszwecken bereitgestellt.
Diese Klausel schließt die Anwendung des Wiener Übereinkommens von 1980 aus, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
17. Streitsachen
Für jegliche Streitsachen ist ausschließlich der Gerichtsstand in Modena zuständig.
Laden Sie hier das vollständige Dokument herunter: Allgemeine Verkaufsbedingungen – Mollificio Modenese